Neue Drohnenverordnung

Neue Risiken erfordern neue Lösungen

Immer mehr Menschen lassen Drohnen für private oder gewerbliche Zwecke in die Luft steigen. Dabei unterschätzen viele das Risiko, das die Fluggeräte mit sich bringen.

Neue EU-Verordnung für Drohnen

Am 31. Dezember sind neue umfangreiche EU-Regeln für Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) in Kraft getreten. Ziel ist an erster Stelle, den Umgang und Betrieb von Drohnen innerhalb der Europäischen Union einheitlich zu regeln. Die Regeln sollen die durchaus unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten harmonisieren, ein gleiches Verständnis schaffen und vor allem einen ähnlichen Einsatz von Drohnen in allen EU-Ländern ermöglichen. Die seit dem 6. April 2017 geltende deutsche Drohnenverordnung wird mit den EU-Regelungen unwirksam, soweit die EU-Regeln strenger sind. Es wird künftig zwischen Bestandsdrohnen und den neuen Drohnen mit Zertifikat (eingeteilt in Kategorien und Klassen) unterschieden. Jeder Drohnenpilot muss sich künftig registrieren und erhält eine e-ID, die an der Drohne angebracht sein muss. Außerdem benötigt jeder Drohnenpilot eine Haftpflichtversicherung für die es am Markt inzwischen vielfältige Angebote gibt.

Wichtigste Eckpunkte für Sie aufbereitet

Die Deutsche Rück begleitet ihre Zedenten nicht nur in Sachen Rückversicherung. Wir unterstützen unsere Kunden auch mit spartenfachlichem Service. Dabei konzentrieren wir uns auch auf Spezialthemen, die die Märkte bewegen, wie das Thema Drohnen. Ob es um die Kennzeichnungspflicht, den Kenntnisnachweis, die Erlaubnispflicht, das Betriebsverbot, die Ausweichpflicht, den Einsatz von Videobrillen oder  – das für die Branche wichtigste Thema – die Versicherungspflicht geht: Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der neuen Verordnung für Sie aufbereitet.