Daten.Fakten.Meinungen: Arbeitskraftabsicherung

Berufsunfähigkeit: Leistungsfälle erkennen, bevor sie eintreten

Ist der Kunde erst einmal berufsunfähig, wird es schwer, ihn wieder ins Berufsleben zu integrieren. Doch wie kann der Versicherer erkennen, ob ein Kunde zum Leistungsfall wird?

 

Stellen wir uns folgenden Fall vor: Ein Mann, nennen wir ihn Christian, ist 51 Jahre alt, zweifacher Familienvater und seit Kurzem berufsunfähig. Er hatte Personalverantwortung und leitete mehrere Projekte in ganz Deutschland. Seine Karriere kannte nur eine Richtung. In den letzten Jahren hatte er jedoch immer wieder gesundheitliche Probleme. Mit Kopfschmerzen und Schlafstörungen fing es an. Christian ist deshalb beruflich mehrfach ausgefallen. Seit Anfang dieses Jahres geht es nun gar nicht mehr. Er wurde für vier Monate krankgeschrieben – Diagnose: Depression. Christian wird auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten können. 

Der Leistungsfall kündigt sich bereits Jahre vorher an

Schon zwei Jahre vor dem eigentlichen BU-Leistungsfall war Christian von seinem Hausarzt wegen körperlicher Erschöpfung für zwölf Wochen krankgeschrieben worden, insbesondere wegen wiederkehrenden Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Die Diagnose damals: Erschöpfungssyndrom oder auch Burn-out. Nicht selten mündet eine solche Diagnose in einen BU-Leistungsfall. 

Frühzeitige Unterstützung hilft, Leistungsfälle zu verhindern

Mila Baierova Bereichsleiterin Produktmanagement von Reha Assist, einem Spezialisten für berufliche und medizinische Rehabilitation, sagt: „Statistiken und Veröffentlichungen der Krankenkassen, der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften zeigen: Ein gut gesteuertes Heilverfahren und die schnelle Kommunikation mit den beruflichen Ansprechpartnern fördern die Gesundung deutlich. Für Christian wäre es wichtig gewesen, schon früh mit ihm über die Risiken seiner Erkrankung und mögliche Therapieangebote zu sprechen, Therapieanträge gemeinsam durchzugehen und diese bis zur Kostenübernahme und zu einem Termin beim Facharzt durchzusetzen. Damit hätte der BU-Fall vielleicht verhindert werden können. Selbst wenn er doch eingetreten wäre, wären die Chancen einer Reaktivierung deutlich höher – und die BU-Leistungsdauer kürzer.“ Im Gegensatz zu Hausarzt, Krankenkasse und Arbeitgeber weiß Christians BU-Versicherer aber nichts von alledem. Will der Versicherer Leistungsfälle effektiv verhindern, muss er jedoch von drohenden BU-Fällen erfahren. Aber wie? Am besten wäre ein frühzeitiges Signal an den BU-Versicherer: „Versicherter X droht aufgrund Diagnose Y berufsunfähig zu werden.“

So erfährt der Versicherer früher von drohenden Leistungsfällen

Analysen aus dem Datenpool der Deutschen Rückversicherung AG zu einer Vielzahl von Leistungsfällen zeigen: Die Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ein bedeutender Indikator für drohende BU-Leistungsfälle. So lassen sich anhand der Länge einer Arbeitsunfähigkeit, der beruflichen Tätigkeit, des Alters und der Diagnose die Wahrscheinlichkeit für einen BU-Leistungsfall bewerten und steuerungsrelevante Fälle identifizieren. AU-Zeiten von über sechs Wochen stellen dabei eine prüfungsrelevante Größe dar.

Besser früherer Leistungsanspruch

Diese Erkenntnisse lassen sich für ein neues Produktfeature nutzen: Statt eines ersten Leistungsanspruchs nach sechs Monaten gewähren wir dem Versicherten bereits einen Leistungsanspruch nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Durch den früheren Leistungsanspruch meldet sich der Versicherte viel früher beim Versicherer – und zeigt damit sozusagen selbst seinen drohenden BU-Fall an. Der Versicherer erhält damit das entscheidende und frühe Signal und kann selbst entscheiden, ob er den Leistungsfall verhindern möchte – und das bevor

  • das medizinische Heilverfahren fortgeschritten ist,
  • Fristen für Leistungen aus Sozialversicherung verstrichen sind,
  • das Arbeitsverhältnis verloren ist.
Wahrscheinlichkeit einer besseren Gesundung

Nach diesem neuen Konzept hätte Christian schon nach der ersten längeren Krankschreibung von seinem Versicherer ein Angebot zur Unterstützung bekommen. Dazu kann gehören, im ersten Schritt die bestehenden Beschwerden und den Stand der Behandlung mit dem Versicherten zu reflektieren. Der Patient erhält Informationen zu seinem Krankheitsbild, zu möglichen Therapien und auch zu den Kostenträgern, um sich besser mit seinem Behandler abzustimmen und notwendige Therapien einzuleiten. Nicht immer ist dadurch schon der Weg zum geeigneten Spezialisten geebnet. Weiterführend werden daher bei Bedarf auch konkrete Empfehlungen für eine ärztliche oder therapeutische Spezialsprechstunde gegeben, die Unterlagen zur Vorbereitung zusammengestellt und zeitnahe Termine abgestimmt. Ob im Fall von Christian damit eine Depression hätte verhindert werden können, bleibt an dieser Stelle nur eine Vermutung. Die Wahrscheinlichkeit einer besseren Gesundung hätte sich jedoch deutlich erhöht.

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