Daten.Fakten.Meinungen: Dienstunfähigkeitsklausel – Jetzt echt?!

Für Beamte wird die Dienstunfähigkeitsklausel als Nonplusultra der BU-Features angepriesen

Die DU-Klausel gibt es in zahlreichen Ausgestaltungsvarianten. Die Deutsche Rück bringt Licht ins Dunkel aus echten, unechten und vollständigen DU-Klauseln.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Die Definition der Dienstunfähigkeit (DU) ist in §44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Diese ist gegeben, wenn man wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauerhaft unfähig ist. Diese Regelung gilt für Beamte und wird analog für Richter, Kirchenbeamte und Soldaten angewendet.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Im Falle einer DU wird der Beamte auf Lebenszeit, falls er nicht anderweitig verwendbar ist, in den Ruhestand versetzt. Abweichende Regeln gelten bei Beamten auf Probe und auf Widerruf. Beamte auf Widerruf werden im Fall einer DU entlassen, Beamte auf Probe werden im Fall einer DU durch Krankheit oder Freizeitunfall entlassen und im Fall einer DU durch Dienstunfall in den Ruhestand versetzt.

Wann zahlt der Versicherer?

Hierbei ist zwischen einer echten und einer unechten DU-Klausel zu unterscheiden. Bei einer echten DU-Klausel stellt die Einschätzung des Dienstherrn für den Versicherer eine unwiderlegbare Vermutung dar, d. h. es werden Leistungen aus der BU gezahlt. Um zumindest Ruhestandsversetzungen aus strukturellen Gründen, wie bei der Privatisierung von Post und Telekom geschehen, zu vermeiden, wird in den Bedingungen der BU-Versicherer auf eine DU aus medizinischen Gründen abgestellt. Bei der unechten DU hat der Versicherer ein Prüfrecht analog zur BU; insofern handelt es sich eher um ein Marketinginstrument. Zudem gibt es noch Klauseln für eine Teil-DU (bei Arbeitszeitherabsetzung aus gesundheitlichen Gründen) und eine spezielle DU (wenn Anforderungen von Beamten bestimmter Berufsgruppen, wie Feuerwehrbeamten, nicht mehr erbracht werden können).

Was ist am Markt relevanzt?

Für den Kunden stiftet nur die echte DU-Klausel einen Nutzen. Diese findet sich bei immer mehr Anbietern. In der Regel wird sowohl bei einer Ruhestandsversetzung als auch einer Entlassung geleistet; somit sind auch Beamte auf Widerruf und auf Probe (z. B. Referendare) abgesichert. Bei der Entlassung ist der Absicherungsbedarf aufgrund der fehlenden Pension höher. Es gibt Produkte, die ein entsprechend gestuftes Modell vorsehen.

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